Schlumpf76

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Borussia Mönchengladbach
geprüftes Mitglied

Geburtsdatum: 25.07.1976

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die verhaltungsregel bei der EM 2008

Verhaltensregeln für Ehefrauen und

Lebensgefährtinnen während der Fußball-EM

2008

Hausordnung in der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008

§ 1 In der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008 ist der Mann absoluter

Herrscher über TV-Gerät und dazugehörige Fernbedienung.

§ 2 In dieser Zeit beschäftigt sich die Frau stumm mit häuslichen Arbeiten

außerhalb des Fernsehraumes.

§ 3 Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste mit kühlem alkoholhaltigem

Bier neben den Fernsehsessel zu stellen, wobei die Betonung auf kühl liegt.

§ 4 Während eines Spieles ist der Frau der Aufenthalt im Fernsehzimmer

untersagt. Die Nachlieferung von Knabbereien und Bier ist jedoch möglich.

§ 5 In der Halbzeitpause besteht für die Frau ein 15-minütiges

Betretungsrecht um den Aschenbecher zu leeren und leere Getränkeflaschen

durch frisch gekühlte volle Flaschen zu ersetzen. Bei Bedarf können diverse

Knabbereien gereicht werden. Das Rascheln mit Tüten ist zu unterlassen,

ebenso ist der Gebrauch verbaler Kommunikation nicht gestattet.

§ 6 Spätestens 30 Minuten vor Beginn eines Spieles ist dem Mann eine mit

Liebe zubereitete Mahlzeit zu reichen. Um die mentale Spielvorbereitung des

Mannes nicht zu stören, ist auch in dieser Zeit die Schnatterluke

geschlossen zu halten.

§ 7 Während der EM sind jegliche Handlungen, die der Fortpflanzung dienen

könnten, zu unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das Tragen von

Kleidung, die beim Mann das Verlangen nach solchen Handlungen auslösen

könnte. Das Tragen entsprechender Kleidung und entsprechende

Handlungen können jedoch nach dem Schlusspfiff (7. bis 18. Juni ca. 22:45

– ab 19. Juni bei eventueller Verlängerung und Elfmeterschießen frühestens

ab 23:30) nachgeholt werden, sofern das Ergebnis zur Zufriedenheit des

Mannes ausfiel.

§ 8 Sollte der Mann in seinem Großmut der Frau gestatten, die eine oder

andere Minute einen Blick auf das Spiel zu werfen, sind Fragen, die den

fußbelltechnischen Intellekt der Frau verraten würden (z. B. was ist

„Abseits“, was ist „Vorteil“) zu unterlassen.

§ 9 Es ist der Frau bei Androhung des Raumverweises strengstens

untersagt, über das Aussehen von Spielern zu urteilen, z. B. „Ach der

Canavaro hat tolle Beine“.

§ 10 Wenn die unter § 3 bis § 5 genannten Bedingungen (Knabbereien und

Bier) sowie die unter § 6 genannte Mahlzeit zur Zufriedenheit des Mannes

ausfällt, kann er der Frau gestatten, die Fußballabende auswärts bei guten

Freundinnen zu verbringen. In diesem Fall darf der Mann aber nach dem

Nachhausekommen der Frau nicht mit Nebensächlichkeiten wie

Gesprächsinhalte des Abends belästigt werden.

§ 11 Wenn es das Haushaltsbudget der Frau erlaubt, kann sie sich ein

kleines TV-Gerät für den Eigengebrauch kaufen, um damit in mindestens 10

Meter Entfernung vom Mann Kauderwelsch der Marke Reich und Schön

oder Liebesdramen zu konsumieren. Die Lautstärke ist dabei allerdings so

zu gestalten, dass der Mann nicht gestört wird.

Ja, ja liebe Frauen, wenn ihr diese minimalen Verhaltensregeln beachtet,

wird es euch euer Mann danken und versuchen

a kein Bier zu verschütten

b nicht jeden Quadratzentimeter im Umkreis von drei Metern um seinen

Trainerstuhl (= Fernsehsessel) vollzubröseln

c beim Verzehr der unter § 6 genannten Mahlzeit euch nicht ständig an die

kulinarischen Fähigkeiten seiner Mutter zu erinnern

P. S. Schicken Sie dieses email möglichst bald an möglichst viele Männer, damit sie

rechtzeitig über ihre Rechte bescheid wissen und an möglichst viele Frauen, damit sie

sich rechtzeitig auf die EM vorbereiten können und ihre Pflichten kennenlernen.

Der Absender dieses Schreibens übernimmt weder eine juristische noch irgendeine

andere Haftung für einen sprunghaften Anstieg der Scheidungsrate.

  • 07.06.2008
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  • Kategorie(n): Keine

1 Kommentare

10.06.2008 17:09

Ja genau so sollte es sein griennnn ;-)))